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Öffnungszeiten:

Sprechzeiten allgemein:

Montag bis Freitag
9.00 bis 11.30 Uhr
Montag bis Donnerstag
13.00 bis 15.30 Uhr

Bitte beachten Sie, die Zahlstelle ist ab 10.05.2021 geschlossen.
Bareinzahlungen, z.B. Kautionszahlungen zur Freilassung Strafgefangener sind dann nur noch bei der Zahlstelle beim Amtsgericht Stuttgart möglich.

Rechtsantragstelle im Gebäude Calwer Straße 1 (ab 10.06.2021):
Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (07031 6860-4208 oder 07031 6860-4230) oder unter Poststelle@agboeblingen.justiz.bwl.de.

Beratungshilfescheine können nur auf schriftlichen Antrag oder auch nachträglich durch den Rechtsanwalt, den Sie aufsuchen möchten, erteilt werden.

Das Formular hierzu finden Sie auf der Homepage unter Service – Formulare.

Grundbuchamt:

Telefonsprechzeiten (07031 6860-0):
Montag bis Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag
13.00 bis 15.30 Uhr

Die Einsichtsstelle ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet.
Bitte vereinbaren Sie den Termin telefonisch oder unter
Poststelle@gbaboeblingen.justiz.bwl.de.

Nachlass-Betreuungsgericht:

Telefonsprechzeiten (07031 6860-350):
Montag bis Freitag
9.00 bis 11.45 Uhr
Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung oder per E-Mail unter Poststelle@agboeblingen.justiz.bwl.de.
Eine persönliche Abgabe von Schriftsätzen oder Unterlagen ist nicht möglich, hierfür ist der Tag-/Nachtbriefkasten in der Calwer Str. 1 zu nutzen

 





 

 


 

 

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